Mindestabflüsse in Ausleitungsstrecken
Alle baden-württembergischen Programmgewässer werden durch Kleinwasserkraftanlagen intensiv zur Elektrizitätsgewinnung genutzt. Allein im Wiederansiedlungsgebiet der Murg werden gegenwärtig etwa 20 Kraftwerke betrieben. Die meisten Anlagen leiten die genutzte Wassermenge in Kanäle ab, die nach dem Kraftwerk in das Hauptgewässer zurück geführt werden. In den dazwischen liegenden Flussabschnitten sind zur Gewährleistung der ökologischen Funktionen ausreichende Abflüsse erforderlich.
Leider konnten bisher noch nicht an allen Kraftwerkstandorten angemessene Mindestabflüsse sichergestellt werden. Dies hat zur Folge, dass hochwertige und für die Wanderfischwiederansiedlung unverzichtbare Flussabschnitte nur unzureichend oder gar nicht mit Wasser versorgt werden.
Die Festlegung der Mindestabflüsse in Ausleitungsstrecken erfolgt durch die Wasserbehörden. Die erforderliche Menge wird in Baden-Württemberg auf der Grundlage des sogenannten "Wasserkrafterlasses" ermittelt, für dessen Anwendung ein Mindestabflussleitfaden erarbeitet wurde. Üblicherweise werden Untersuchungen innerhalb der Ausleitungsstrecken durchgeführt, bei denen Spezialisten die Auswirkungen von probeweise eingestellten Dotationsabflüssen begutachten.
In den vergangenen Jahren konnten an einigen Kraftwerkstandorten rasche Lösungen erreicht werden, indem die Anlagenbetreiber, im Gegenzug zur Bereitsstellung angemessener Mindestabflüsse, bei der Finanzierung zusätzlich erforderlicher Fischpässe unterstützt wurden.